a
Kosten

Kosten

Gesetzlich Versicherte (Psychotherapie)

Mit Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten werden in der Regel in vollem Umfang von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bringen Sie hierzu Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Erstgespräch und in jedem neuen Quartal mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

Privat- und Beihilfeversicherte (Psychotherapie)

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) und wird mit dem 3,0-fachen Satz berechnet. Private Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für ambulante Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten erstattet.

 

Selbstzahler (Psychotherapie)

Falls Sie es wünschen, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen. Ihre Krankenkasse erhält in diesem Fall keine Auskunft über Ihre Psychotherapie. Das Honorar für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) und wird mit dem 3,0-fachen Satz berechnet.

 

Coaching

Das Honorar für berufliches, privates oder sportpsychologisches Coaching richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und beträgt 153,00 € pro 50-minütiger Sitzung (GOP 870; 3,5-facher Satz). Auf Wunsch kann das Coaching auch an einem Ort Ihrer Wahl außerhalb der Praxis stattfinden.

Have a question?

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.